Förderbeitrag KWK-Anlagen, mittlere Wasserkraft und für sonstige Öko-Stromanlagen
Gemäß §22 Ökostromgesetz Novelle 2006 haben Netzbetreiber in Österreich ab 1.1.2007 einen Förderbeitrag für KWK-Anlagen, mittlere Wasserkraft und sonstige Ökostromanlagen einzuheben und auf den Netzrechnungen gesondert zu verrechnen und auszuweisen. Dieser Förderbeitrag ist für jeden am Netz angeschlossenen Zählerpunkt (Pauschalbetrag je Netzebene) einzuheben und an die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) abführen. |